{"id":4143,"date":"2023-01-13T11:32:03","date_gmt":"2023-01-13T11:32:03","guid":{"rendered":"https:\/\/passepartoutnv.be\/?page_id=4143"},"modified":"2023-01-14T14:30:33","modified_gmt":"2023-01-14T14:30:33","slug":"algemene-verkoop-en-leveringsvoorwaarden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/passepartoutnv.be\/de\/algemene-verkoop-en-leveringsvoorwaarden\/","title":{"rendered":"Algemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"4143\" class=\"elementor elementor-4143\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-5fbd86c elementor-section-height-min-height hero jedv-enabled--yes elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-items-middle\" data-id=\"5fbd86c\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[],&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-aa982af\" data-id=\"aa982af\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6acb173 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"6acb173\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Algemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-b26afd9 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"b26afd9\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[]}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-c8b4884\" data-id=\"c8b4884\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e7053c4 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"e7053c4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Algemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8705899 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"8705899\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p class=\"translation-block\"><strong>1. Sprache<\/strong><br>\nDeutsch: Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind auf einfache Anfrage auch auf Niederl\u00e4ndisch, Franz\u00f6sisch und Englisch erh\u00e4ltlich. Ma\u00dfgeblich ist allein die niederl\u00e4ndischsprachige Fassung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p><p><strong>2. DEFINITIONEN<\/strong><br \/>2.1 \u201ePasse Partout\u201c: die Aktiengesellschaft \u201ePASSE PARTOUT NV\u201c mit Gesellschaftssitz in B-9140 Temse, Wilfordkaai 10 BC, bei der Mehrwertsteuerverwaltung bekannt unter der Nummer BE 0464.204.485 und eingetragen im Handelsregister in Mechelen unter der Nummer HRM 84238.<br \/>2.2 \u201eAllgemeine Bedingungen\u201c: vorliegende Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen.<br \/>2.3 \u201eKunde\u201c: jede (juristische) Person, die ein Produkt und\/oder eine Dienstleistung bei Passe Partout kauft, eine Bestellung bei Passe Partout platziert und\/oder eine Preisanfrage an Passe Partout schickt sowie jeder, der im Namen oder f\u00fcr Rechnung einer anderen (juristischen) Person ein Produkt und\/oder eine Dienstleistung bei Passe Partout kauft, eine Bestellung bei Passe Partout platziert und\/oder eine Preisanfrage an Passe Partout schickt.<br \/>2.4 \u201eEingeschriebene Reklamation\u201c: ein per Post verschicktes Einschreiben mit der Angabe der Rechnungsnummer, aller auf dem schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden erw\u00e4hnten Artikelnummern (sofern zutreffend), der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung, des von Passe Partout ausgestellten Lieferscheins und\/oder der von Passe Partout ausgestellten Rechnung mit einer genauen Bezeichnung der Produkte und\/oder Dienstleistungen sowie eine ausf\u00fchrliche Angabe der Nichtkonformit\u00e4t oder des Mangels.<br \/>2.5 \u201eKonformit\u00e4t der Lieferung\u201c (ersch\u00f6pfende Definition): Lieferung der richtigen (Arten von) Produkten und\/oder Dienstleistungen ohne sichtbare M\u00e4ngel an den richtigen Ort in \u00dcbereinstimmung mit dem schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden oder, beim Fehlen eines Vertrags, in \u00dcbereinstimmung mit der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung. Liegt weder ein schriftlicher Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden vor noch eine von Passe Partout ausgestellte Auftragsbest\u00e4tigung, wird die Richtigkeit der (Arten von) Produkten und\/oder Dienstleistungen und des Orts anhand der Bestellung des Kunden beurteilt.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>3. ANWENDBARKEIT<\/strong><br>\n3.1 Ungeachtet anderslautender Mitteilungen in der Vergangenheit oder in der Zukunft akzeptiert der Kunde durch das Schicken einer Preisanfrage, die Platzierung einer Bestellung und\/oder den Abschluss eines Vertrages mit Passe Partout, dass f\u00fcr alle heutigen oder zuk\u00fcnftigen vertraglichen, vorvertraglichen und au\u00dfervertraglichen Rechtsverh\u00e4ltnisse zwischen Passe Partout und dem Kunden nur die folgenden Normen gelten (in hierarchisch absteigender Reihenfolge, wobei die n\u00e4chste Norm in Ermangelung oder Nichtzutreffen der vorherigen zum Tragen kommt): 1. der schriftliche Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden; 2. die schriftliche und\/oder digitale von Passe Partout ausgestellte Auftragsbest\u00e4tigung; 3. diese Allgemeinen Bedingungen; 4. Art. 4 bis 88 des Wiener Kaufrechts; 5. die Unidroit-Grundregeln; 6. das belgische Recht unter Ausschluss der Artikel 1 bis 3 und 89 bis 101 des Wiener Kaufrechts.\nAndere Bedingungen und\/oder Normen wie unter anderem die Allgemeinen und\/oder Besonderen Bedingungen des Kunden gelten nicht und werden von Passe Partout ausdr\u00fccklich nicht anerkannt. Andere (abweichende) Bedingungen gelten nur, wenn Passe Partout diese (abweichenden) Bedingungen ausdr\u00fccklich zum Einverst\u00e4ndnis unterzeichnet. Diese ausdr\u00fccklich zum Einverst\u00e4ndnis unterzeichneten Abweichungen gelten nur f\u00fcr den Vertrag, auf den sie sich beziehen, und k\u00f6nnen nicht bei eventuellen anderen oder sogar gleichartigen Vertr\u00e4gen geltend gemacht werden.<br>\n3.2 Diese Allgemeinen Bedingungen beeintr\u00e4chtigen nicht die gesetzlichen Rechte, die dem Kunden Kraft des anwendbaren nationalen Gesetzes \u00fcber den Verbraucherschutz zustehen.\n3.3 Die eventuelle Nichtigkeit einer der Bestimmungen oder eines Teils einer Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen beeintr\u00e4chtigen nicht die Anwendbarkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und\/oder des Rests der Bestimmung. Im Fall der Nichtigkeit einer der Bestimmungen oder eines Teils einer Bestimmung werden Passe Partout und der Kunde sofern m\u00f6glich und entsprechend ihrer Loyalit\u00e4t und \u00dcberzeugung verhandeln, um die nichtige Bestimmungen durch eine \u00e4quivalente Bestimmung zu ersetzen, die dem Geist dieser Allgemeinen Bedingungen entspricht.<br>\n3.4 Passe Partout beh\u00e4lt sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bestimmungen jederzeit anzupassen und\/oder zu \u00e4ndern.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>4. ANGEBOT, BESTELLUNG UND AUFTRAGSBEST\u00c4TIGUNG <\/strong><br>\n4.1 Passe Partout beh\u00e4lt sich das Recht vor, eventuelle Irrt\u00fcmer in Preislisten zu korrigieren, und kann alle Angebotspreise (wie unter anderem, aber nicht darauf beschr\u00e4nkt, die in der Preisliste) und Angebote zu gleich welchem Zeitpunkt zur\u00fcckziehen. Auf jeden Fall sind alle Angebotspreise und Angebote von Passe Partout freibleibend und stellen nur eine Einladung zur Platzierung eines Auftrags durch den Kunden dar.<br>\n4.2 Sobald Passe Partout eine neue Preisliste herausbringt, ersetzt diese Preisliste alle vorherigen Preislisten. Irgendwelche Angebotspreise und\/oder Angebote, mit denen sich der Kunde noch nicht schriftlich einverstanden erkl\u00e4rt hat, werden bei der Ver\u00f6ffentlichung einer neuen Preisliste automatisch als nicht l\u00e4nger g\u00fcltig betrachtet.<br>\n4.3 Der Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden kommt nur zustande, sobald eine Person, die dazu befugt ist, Passe Partout rechtsg\u00fcltig zu verpflichten, den Auftrag des Kunden schriftlich und\/oder digital best\u00e4tigt, oder wenn Passe Partout mit der Ausf\u00fchrung des Auftrags beginnt. Die schriftliche und\/oder digitale Annahme eines Auftrags durch Agenten und\/oder Au\u00dfendienstmitarbeiter von Passe Partout gilt nicht als oben erw\u00e4hnte Auftragsbest\u00e4tigung und gen\u00fcgt nicht, um Passe Partout zu verpflichten.<br>\n4.4 Alle Lieferungen von Produkten und\/oder jede Ausf\u00fchrung von Dienstleistungen, die nicht ausdr\u00fccklich im schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden vorgesehen wurden oder in der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung fehlen, werden als zus\u00e4tzliche Bestellungen und\/oder Mehrarbeit auf Wunsch des Kunden betrachtet und dem Kunden als solche in Rechnung gestellt.<br>\n4.5 Passe Partout steht es frei, die Parteien zu w\u00e4hlen, mit denen ein Vertrag geschlossen wird, und hat immer Anspruch darauf, einen Mindestrechnungsbetrag festzulegen.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>5. PREIS UND KOSTEN<\/strong><br>\n5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer. <br>\nPasse Partout ver\u00f6ffentlicht von Zeit zu Zeit neue Preislisten, die ab dem darin erw\u00e4hnten Datum (oder ab dem Ver\u00f6ffentlichungstag, falls ein solches Datum nicht erw\u00e4hnt ist) die vorherigen Preislisten ersetzen. Nur die in der aktuellsten Preisliste erw\u00e4hnten Preise sind g\u00fcltig. F\u00fcr jede Bestellung wird separat ein Preis nach Ma\u00df berechnet. Diese gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr eine bestimmte Bestellung und somit also nicht f\u00fcr eventuelle andere Bestellungen, nicht einmal, wenn sie gleichartig sind.<br>\n5.2 Im Fall einer Verz\u00f6gerung hat Passe Partout das Recht, die Preise zu erh\u00f6hen, die im schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden oder, beim Fehlen eines Vertrags, in der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung erw\u00e4hnt sind. Unter Verz\u00f6gerung werden unter anderem verstanden (unvollst\u00e4ndige, nur als Beispiel dienende Aufz\u00e4hlung): zu sp\u00e4te Bezahlung, Nichterf\u00fcllung der in den Artikeln 9 und 14 dieser Allgemeinen Bedingungen erw\u00e4hnten Pflichten durch den Kunden usw.<br>\n5.3 \u00c4nderungen eines oder mehrerer Lieferanten ohne Zutun von Passe Partout, W\u00e4hrungsschwankungen, Erh\u00f6hungen von Materialpreisen, Preisen von Hilfs- und Rohstoffen, L\u00f6hnen, Geh\u00e4ltern, Sozialabgaben, staatlich auferlegten Kosten, (Umwelt-)Abgaben und Steuern, Transportkosten, Ein- und Ausfuhrz\u00f6llen oder Versicherungspr\u00e4mien, die zwischen der Auftragsbest\u00e4tigung und der definitiven Lieferung der Produkte und\/oder Dienstleistungen erfolgen, geben Passe Partout das Recht, den vereinbarten Preis anteilig zu erh\u00f6hen.<br>\n5.4 Passe Partout beh\u00e4lt sich das Recht vor, einen Vorschuss, die vollst\u00e4ndige Bezahlung oder eine andere Form der Zahlungssicherung zu fordern, bevor Passe Partout beginnt, seine Pflichten dem Kunden gegen\u00fcber zu erf\u00fcllen.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>6. PFLICHTEN VON PASSE PARTOUT<\/strong><br>\n6.1 Die Verpflichtungen von Passe Partout beschr\u00e4nken sich auf eine korrekte Erf\u00fcllung der Pflichten des Unternehmens wie im schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden oder, beim Fehlen eines Vertrags, in der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung erw\u00e4hnt. Falls weder ein schriftlicher Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden geschlossen wurde noch Passe Partout eine Auftragsbest\u00e4tigung ausgestellt hat und Passe Partout bereits mit der Erf\u00fcllung des Auftrags begonnen hat, beschr\u00e4nkt sich die Verantwortung von Passe Partout auf die Ausf\u00fchrung der schriftlichen Bestellung des Kunden.<br>\n6.2 Passe Partout bietet nur die Qualit\u00e4tsgarantien, die ausdr\u00fccklich im schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden, in der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung, im von Passe Partout verfassten Angebot und\/oder in den ver\u00f6ffentlichten Preislisten erw\u00e4hnt werden.<br>\n6.3 Passe Partout garantiert eine mustergetreue Lieferung, beh\u00e4lt sich jedoch ausdr\u00fccklich geringf\u00fcgige Farb- und Qualit\u00e4tsunterschiede vor.<br>\n6.4 Passe Partout kann nur dann eine Garantie bez\u00fcglich der farblichen \u00dcbereinstimmung von M\u00f6belstoffen und Lederbez\u00fcgen geben, wenn der Kunde ausdr\u00fccklich hierum bittet und auch nur f\u00fcr gleichzeitig bestellte M\u00f6belst\u00fccke, allerdings nur unter der Bedingung, dass geringe Farbabweichungen niemals unter eine solche Garantie fallen. <br>\n6.5 Passe Partout erkl\u00e4rt ausdr\u00fccklich, dass im schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden, in der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung, im von Passe Partout verfassten Angebot und\/oder in den ver\u00f6ffentlichten Preislisten erw\u00e4hnte Ma\u00dfe und Abmessungen nur als Ann\u00e4herungswerte gelten. Passe Partout beh\u00e4lt sich das Recht vor, Produkte mit kleinen Ma\u00dfabweichungen und\/oder Ver\u00e4nderungen bei Form und Aussehen zu liefern.<br>\n6.6 Passe Partout haftet weder f\u00fcr die Verwendung noch die Folgen der Verwendung von Materialen, die vom Kunden oder Endkunden (oder in seinem Namen und auf seine Rechnung) in der Absicht angeliefert worden sind, die betreffenden Produkte mit diesen Materialien herzustellen und\/oder zu behandeln. <br>\n6.7 Passe Partout haftet nicht f\u00fcr die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte, die in dem Land gelten, wohin die Produkte geliefert und\/oder wo sie genutzt werden, zum Beispiel unter anderem (ohne hierauf beschr\u00e4nkt zu sein) Umweltauflagen, Beantragung von Genehmigungen, Qualit\u00e4tsanforderungen usw.<br>\n6.8 Wenn bestimmte Produkte und\/oder Komponenten eines bestimmten Produkts nicht vorr\u00e4tig sind, k\u00f6nnen Passe Partout und der Kunde in gegenseitiger Abstimmung vereinbaren, diese fehlenden Produkte und\/oder Komponenten durch eine funktionell entsprechende Alternative einer anderen Marke oder eines anderen Typs zu ersetzen. Der eventuelle Ersatz fehlender Produkte und\/oder Komponenten durch eine funktionell entsprechende Alternative befreit den Kunden auf keine Weise von seinen Pflichten im Rahmen der Artikel 9 und 14 dieser Allgemeinen Bedingungen und kann keinesfalls Anlass zu einem Preisnachlass oder einer Aufl\u00f6sung des Vertrags zwischen Passe Partout und dem Kunden sein. Der eventuelle Mehrpreis eines derartigen Ersatzes ist nicht im Preis inbegriffen und wird an dem Kunden in Rechnung gestellt.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>7. LIEFERUNG DER GEKAUFTEN PRODUKTE UND\/ODER DIENSTLEISTUNGEN<\/strong><br>\n7.1 Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen erfolgen Lieferungen in Belgien immer entsprechend Incoterm\u00ae (2010) \u201eDelivery Duty Paid\u201c (DDP) an dem im schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden erw\u00e4hnten Ort oder mangels Vertrag an dem Ort auf der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung. Lieferungen au\u00dferhalb von Belgien erfolgen immer entsprechend Incoterm\u00ae (2010) \u201eEx Works\u201c (EXW) an der vereinbarten Produktionsst\u00e4tte. <br>\n7.2 Die eventuell angegebenen Ausf\u00fchrungs- und Lieferfristen betreffen die Fristen, in denen die Produkte die Werksgel\u00e4nde von Passe Partout im Prinzip verlassen k\u00f6nnen. Sie sind immer unverbindliche Anhaltspunkte. Sie bilden weder einen wesentlichen Bestandteil der Pflichten von Passe Partout gegen\u00fcber dem Kunden noch des schriftlichen Vertrags zwischen Passe Partout und dem Kunden noch der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung.\nIm Falle einer \u00dcberschreitung der angegebenen Lieferfrist werden Passe Partout und der Kunde einen angemessenen Ersatztermin vereinbaren. \nWeder \u00dcberschreitungen der urspr\u00fcnglichen Frist noch des Ersatztermins\/der Ersatztermine k\u00f6nnen Anlass zur Zahlung einer Entsch\u00e4digung oder zur Aufl\u00f6sung des Vertrags zwischen Passe Partout und dem Kunden sein. \n\u00c4nderungen der Preisanfrage und\/oder des Auftrags des Kunden, \u00c4nderungen des schriftlichen Vertrags zwischen Passe Partout und dem Kunden sowie \u00c4nderungen der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung f\u00fchren automatisch dazu, dass die urspr\u00fcnglich angegebenen vermutlichen Lieferfristen ung\u00fcltig werden. <br>\n7.3 Passe Partout haftet auf keinen Fall f\u00fcr Verz\u00f6gerungen, die infolge von Verzug bei Herstellern und\/oder Lieferanten von Passe Partout, des Kunden, dessen Kunden und\/oder eines anderen Dritten eingetreten sind.<br>\n7.4 Passe Partout hat das Recht, die gekauften Produkte und\/oder die betreffenden Dienstleistungen in mehreren Teilen zu liefern. Weder Teillieferungen noch Teilausf\u00fchrungen k\u00f6nnen Anlass zur Zahlung einer Entsch\u00e4digung oder zur Aufl\u00f6sung des Vertrags zwischen Passe Partout und dem Kunden sein.<br>\n7.5 Bei Lieferung laut Vertrag oder gem\u00e4\u00df Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Bedingungen entsprechend Incoterm\u00ae (2010) \u201eEx Works\u201c (EXW) muss der Kunde die gekauften Produkte selbst auf eigene Kosten und eigenes Risiko an dem Ort und zu dem Zeitpunkt abholen, die von Passe Partout angegeben oder von den Parteien vereinbart worden sind. \nErfolgt die Abholung nicht innerhalb von f\u00fcnf (5) Werktagen, schuldet der Kunde Passe Partout pro Woche eine Lagerverg\u00fctung in H\u00f6he von 1 % des Gesamtbetrags der Rechnung. Sobald das geplante Abholdatum um zwei (2) Wochen \u00fcberschritten ist, hat Passe Partout das Recht, den Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne richterliche Anordnung zu k\u00fcndigen. Datum des Inkrafttretens ist das Datum, an dem die K\u00fcndigung versendet wird. Der Kunde schuldet in diesem Fall eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 35 % des Gesamtbetrags der Rechnung, unbeschadet des Rechts von Passe Partout auf Nachweis eines h\u00f6heren Schadens.\nFalls die Parteien in diesem Fall auf Wunsch des Kunden vereinbaren, dass Passe Partout den Transport der Produkte an den vereinbarten Zielort organisieren wird, tut Passe Partout das im Namen, auf Rechnung und auf Risiko des Kunden.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>8. SUBUNTERNEHMER<\/strong><br>\n8.1 Passe Partout hat das Recht, die vereinbarten Arbeiten (oder einen Teil davon) an Subunternehmer zu vergeben.<br>\n8.2 Falls Passe Partout als Subunternehmer auftritt, hat Passe Partout eine direkte Forderung an den Auftraggeber in H\u00f6he des Betrags, den Letztgenannter dem Vertragspartner-Hauptunternehmer zu dem Zeitpunkt schuldet, zu dem die direkte Forderung geltend gemacht wird.<br>\n8.3  Falls Passe Partout als Subunternehmer auftritt, hat Passe Partout obendrein ein Pfandrecht auf alle Schuldforderungen des Vertragspartners-Hauptunternehmers, die sich aus dem Hauptvertrag hinsichtlich der Arbeiten ergeben, f\u00fcr die Passe Partout als Subunternehmer herangezogen wurde.<br>\n8.4 Die in Artikel 8.2 dieser Allgemeinen Bedingungen erw\u00e4hnte direkte Forderung sowie das in Artikel 8.3 aufgenommene Pfandrecht beziehen sich nicht nur auf die entsprechenden Schuldforderungen, sondern auch auf die Folgekosten wie unter anderem (unvollst\u00e4ndige, nur als Beispiel dienende Aufz\u00e4hlung): Verzugszinsen und eventuelle Verg\u00fctung aus einer Vertragsstrafe.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>9. INFORMATION, MUSTER, MODELLE UND ENTW\u00dcRFE<\/strong><br>\n9.1 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde \u00fcber alle Merkmale der von ihm bestellten Produkte und\/oder Dienstleistungen informiert ist. Aus den Informationen, Mustern, Modellen und\/oder Entw\u00fcrfen, die Passe Partout auf eigene Initiative oder auf Wunsch des Kunden zur Verf\u00fcgung stellt, kann der Kunde keinerlei Anspruch ableiten. <br>\n9.2 Der Kunde tr\u00e4gt die ausschlie\u00dfliche und komplette Verantwortung, festzustellen, ob die gekauften Produkten und\/oder Dienstleistungen geeignet sind und alle Qualit\u00e4tsanforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung und\/oder den Zielen entsprechen, wof\u00fcr der Kunde und\/oder Endkunde die Produkte und\/oder Dienstleistungen gekauft hat oder verwenden will.\nZu diesem Zweck wird der Kunde die n\u00f6tigen Pr\u00fcfungen ausf\u00fchren und die erforderlichen Informationen anfordern (u. a. in Bezug auf den richtigen Gebrauch der Produkte und\/oder Komponenten, die eventuell mit diesen Produkten und\/oder Komponenten zusammenh\u00e4ngenden Gefahren, die Anwendungen und Eigenschaften dieser Produkte und\/oder Komponenten).\nDer Kunde hat hiermit die ausdr\u00fcckliche Pflicht, die so erhaltenen Informationen zu pr\u00fcfen, u. a. im Zusammenhang mit der Korrektheit, der Vollst\u00e4ndigkeit und der Anwendbarkeit der Informationen in Bezug auf die Nutzung und\/oder die Ziele, f\u00fcr die der Kunde und\/oder Endkunde die Produkte gekauft hat oder verwenden will.<br>\n9.3 Alle Informationen, die Passe Partout dem Kunden auf eigene Initiative oder auf Wunsch des Kunden aush\u00e4ndigt, sind rein informativer Art und befreien den Kunden in keiner Weise von seinen Pflichten gem\u00e4\u00df Artikel 9.2 dieser Allgemeinen Bedingungen.\nDie Haftung von Passe Partout bleibt diesbez\u00fcglich immer auf die Haftung beschr\u00e4nkt, die Passe Partout auf zwingende Weise von der belgischen Gesetzgebung auferlegt wird.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>10. ANNAHME, AUSLIEFERUNG UND REKLAMATIONEN <\/strong><br>\n10.1 Der Kunde muss direkt bei Inempfangnahme der gekauften Produkte und\/oder Dienstleistungen eine erste Pr\u00fcfung ausf\u00fchren, u. a. im Zusammenhang mit der Konformit\u00e4t der Lieferung.\nReklamationen in Sachen Konformit\u00e4t der Lieferung m\u00fcssen auf dem Lieferschein vermerkt und innerhalb einer Frist von achtundvierzig (48) Stunden nach Lieferung an Passe Partout mit einer eingeschriebenen Reklamation best\u00e4tigt werden. Falls nicht, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferten Produkte und\/oder Dienstleistungen wie vereinbart angenommen hat.<br>\n10.2. Die Verwendung, Verarbeitung, Umverpackung und\/oder der Weiterverkauf der von Passe Partout gelieferten Produkte wird als Billigung und Abnahme betrachtet, gilt als definitive Lieferung der betreffenden Produkte und\/oder Dienstleistungen und befreit Passe Partout von den Verantwortlichkeiten und der Haftung gem\u00e4\u00df Artikel 12 der Allgemeinen Bedingungen.<br>\n10.3 Reklamationen betreffend versteckte M\u00e4ngel m\u00fcssen Passe Partout sp\u00e4testens innerhalb einer Frist von sechs (6) Monaten nach der Lieferung per eingeschriebener Reklamation gemeldet werden.<br>\n10.4. Der Kunde verliert auf jeden Fall sein Recht, sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er Passe Partout nicht per eingeschriebener Reklamation innerhalb von drei (3) Werktagen informiert, nachdem er diese Nichtkonformit\u00e4t der Lieferung oder diesen Mangel entdeckt hat oder entdecken h\u00e4tte m\u00fcssen.<br>\n10.5 Bei Reklamationen wegen der Nichtkonformit\u00e4t der Lieferung, die Passe Partout rechtzeitig und korrekt gemeldet werden, wird Passe Partout nach eigener Wahl und eigenem Gutd\u00fcnken: 1. die nicht konformen und\/oder mangelhaften Produkte, Komponenten und\/oder Dienstleistungen (teilweise) austauschen oder reparieren; oder 2. den fehlerhaften Teil zu dem Preis gutschreiben, der in der schriftliche Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden festgehalten ist oder andernfalls zu dem Preis, der in der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung genannt wird; oder 3. falls es um sichtbare M\u00e4ngel geht, die f\u00fcr den Gebrauch der gekauften Produkte nicht wesentlich sind, einen Betrag gutschreiben, der in angemessener Weise Art und Umfang des betreffenden Mangels entspricht.\nDer Kunde erkennt an, dass diese Ma\u00dfnahmen jeweils f\u00fcr sich eine vollst\u00e4ndige und angemessene Verg\u00fctung jedes m\u00f6glichen Schadens aufgrund der Nichtkonformit\u00e4t der Lieferung darstellen und ist einverstanden, dass die Umsetzung dieser Ma\u00dfnahme nicht so interpretiert werden kann, dass Passe Partout eine Haftung akzeptiert h\u00e4tte.<br>\n10.6 Bei Reklamationen wegen verborgener M\u00e4ngel, die Passe Partout rechtzeitig und korrekt gemeldet werden, wird Passe Partout nach eigener Wahl und eigenem Gutd\u00fcnken: 1. die mangelhaften Produkte, Komponenten und\/oder Dienstleistungen (teilweise) austauschen oder reparieren; 2. die mangelhaften Produkte und\/oder Komponenten reparieren; oder 3. einen Betrag gutschreiben, der in angemessener Weise mit Art und Umfang des betreffenden Mangels \u00fcbereinstimmt.\nDer Kunde erkennt an, dass diese Ma\u00dfnahmen jeweils f\u00fcr sich eine vollst\u00e4ndige und angemessene Verg\u00fctung jedes m\u00f6glichen Schadens aufgrund der verborgenen M\u00e4ngel darstellen und ist einverstanden, dass die Umsetzung dieser Ma\u00dfnahme nicht so interpretiert werden kann, dass Passe Partout eine Haftung akzeptiert h\u00e4tte.<br>\n10.7 Die eventuelle (teilweise) Auswechslung oder Reparatur von Produkten, Komponenten und\/oder Dienstleistungen kann weder Anlass zur Bezahlung einer Entsch\u00e4digung noch zur Aufl\u00f6sung des Vertrags zwischen Passe Partout und dem Kunden geben.\n10.8 Ohne ausdr\u00fcckliche und schriftliche Zustimmung von Passe Partout hat der Kunde auf keinen Fall Anspruch darauf, Produkte zur\u00fcckzuschicken oder von Dritten Arbeiten daran ausf\u00fchren zu lassen.\n10.9 Passe Partout beh\u00e4lt sich das Recht vor, selbst die Nichtkonformit\u00e4t der Lieferung und\/oder andere M\u00e4ngel festzustellen und deren Ursache zu pr\u00fcfen. Wenn Passe Partout hierum ersucht, wird der Kunde die betreffenden Produkte auf eigene Kosten und eigenes Risiko innerhalb einer Frist von f\u00fcnf (5) Werktagen nach Eingang der Aufforderung dazu seitens Passe Partout an den von Passe Partout mitgeteilten Ort bringen.<br>\n10.10. Reklamationen und\/oder eventuelle (teilweise) Auswechslung oder Reparatur von Produkten und\/oder Dienstleistungen entheben den Kunden keinesfalls seiner Zahlungspflicht innerhalb der Frist(en), die im schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden, in der von Passe Partout ausgestellte Auftragsbest\u00e4tigung, in diesen Allgemeinen Bedingungen und\/oder auf der entsprechenden Rechnung festgehalten worden sind.<br>\n10.11 Der Kunde ist zur Verg\u00fctung von Kosten verpflichtet, die aufgrund von ungerechtfertigten Reklamationen entstehen.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>11. GARANTIE<\/strong><br>\n11.1 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass Passe Partout demjenigen Endkunden eine eingeschr\u00e4nkte und bedingte Garantie gew\u00e4hrt, der erster Eigent\u00fcmer der gekauften Produkte ist, und erkl\u00e4rt, den Inhalt dieser Garantie zu kennen. Der Kunde verpflichtet sich, Passe Partout eine Garantieforderung durch einen Endkunden, den ersten Eigent\u00fcmer, innerhalb einer Frist von f\u00fcnf (5) Tagen zu melden. Wenn nicht, muss der Kunde selbst f\u00fcr die Garantieverpflichtungen einstehen, ohne gegen\u00fcber Passe Partout Anspruch auf Regress zu haben. Der Kunde verpflichtet sich dazu, Passe Partout jede angemessene Unterst\u00fctzung bei der Untersuchung der Garantieforderung zuteilwerden zu lassen, unter anderem (ohne hierauf beschr\u00e4nkt zu sein) durch Lieferung der betreffenden Produkte an Passe Partout gem\u00e4\u00df den Artikeln 10.8 und 10.9 dieser Allgemeinen Bedingungen. Passe Partout beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Arbeiten im Rahmen ihrer Garantieverpflichtung gegen\u00fcber dem Endkunden, dem ersten Eigent\u00fcmer, vom Kunden als Subunternehmer ausf\u00fchren zu lassen.<br>\n11.2 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die oben erw\u00e4hnte eingeschr\u00e4nkte und bedingte Garantie gegen\u00fcber dem Endkunden nicht f\u00fcr Produkte gilt, die als Ausstellungsmodell gedient haben. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass er bei solchen Produkten selbst die gesetzlichen Garantieverpflichtungen gegen\u00fcber dem Endkunden erf\u00fcllen muss, ohne gegen\u00fcber Passe Partout Anspruch auf Regress zu haben.<br>\n11.3 Passe Partout entscheidet in letzter Instanz allein dar\u00fcber, ob eine Garantieforderung den Bedingungen der eingeschr\u00e4nkten und bedingten Garantie des Endkunden, des ersten Eigent\u00fcmers, entspricht. Passe Partout ist in keiner Weise durch eine Erkl\u00e4rung gebunden, die der Kunde diesbez\u00fcglich dem Endkunden gegen\u00fcber abgibt.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>12. HAFTUNG<\/strong><br>\n12.1 Die Haftung von Passe Partout im Zusammenhang mit den gekauften Produkten ist je nach Umst\u00e4nden auf die gesetzlichen Verantwortlichkeiten als Hersteller und\/oder Weiterverk\u00e4ufer beschr\u00e4nkt.<br>\n12.2 Passe Partout haftet auf keine Weise f\u00fcr Sch\u00e4den an Materialien oder Sch\u00e4den verursacht durch die Materialien oder ihre Verwendung, die vom Kunden oder Endkunden (oder in seinem Namen und auf seine Rechnung) in der Absicht angeliefert worden sind, die gekauften Produkte mit diesen Materialien herzustellen und\/oder zu behandeln.<br>\n12.3 Wenn der Vertrag Produkte betrifft, die nicht von Passe Partout hergestellt, sondern nur von Passe Partout weiterverkauft worden sind, kann Passe Partout abgesehen von Sch\u00e4den im Zusammenhang mit der Konformit\u00e4t der Lieferung f\u00fcr keine anderen Sch\u00e4den haftbargemacht werden. Alle anderen Reklamationen und\/oder Sch\u00e4den als solche im Zusammenhang mit der Konformit\u00e4t der Lieferung fallen ausschlie\u00dflich unter die Haftung des\/der Hersteller und\/oder Lieferanten, wo Passe Partout die betreffenden Produkte gekauft hat. Der Kunde kann derartige Reklamationen und\/oder Sch\u00e4den h\u00f6chstens in einer dem k\u00fcrzesten nachstehend genannten Zeitraum entsprechenden Frist geltend machen:<br>\n\u2022    innerhalb der Garantiefrist, die der entsprechende Hersteller oder Lieferant Passe Partout gew\u00e4hrt;<br>\n\u2022    innerhalb von allerh\u00f6chstens einem (1) Jahr nach Lieferung der entsprechenden Produkte und\/oder Dienstleistungen.<br>\nWenn der Kunde Passe Partout rechtzeitig und korrekt in \u00dcbereinstimmung mit diesen Allgemeinen Bedingungen \u00fcber die Reklamation und\/oder den Schaden informiert, wobei es nicht um die Konformit\u00e4t der Lieferung geht, wird Passe Partout diese Reklamation direkt an den entsprechenden Hersteller oder Lieferanten weiterleiten. Bei der Weiterbearbeitung dieses Reklamations- oder Schadensverfahrens fungiert Passe Partout nur als Zwischenperson zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Hersteller oder Lieferanten. Die Haftung von Passe Partout beschr\u00e4nkt sich diesbez\u00fcglich auf die Weiterleitung der Informationen zwischen dem entsprechenden Hersteller oder Lieferanten einerseits und dem Kunden andererseits, ohne dass Passe Partout auf irgendeine Weise f\u00fcr die effektive Reklamation oder den effektiven Schaden haftbar gemacht werden kann.<br>\n12.4 Die Haftung von Passe Partout beschr\u00e4nkt sich zu jeder Zeit auf die Haftung, die unter den gegebenen tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nden gesetzlich verpflichtet ist. Sie beschr\u00e4nkt sich auf jeden Fall auf den niedrigeren der beiden folgenden Betr\u00e4ge: 1. den entsprechenden Rechnungsbetrag oder 2. den Betrag der Erstattung aufgrund der von Passe Partout abgeschlossenen Versicherungspolicen.<br>\n12.5 Passe Partout haftet auf keinen Fall f\u00fcr: I. indirekte Sch\u00e4den (inbegriffen Umsatzverlust), II. vom Kunden, Endkunden und\/oder von Dritten verursachte Sch\u00e4den, III. Sch\u00e4den infolge der falschen oder ungeeigneten Verwendung der gekauften Produkte, IV. Sch\u00e4den an den gekauften Produkten, die der Kunde oder Endkunde zu \u00e4ndern versucht hat, oder wenn der Kunde oder Endkunde Materialien verwendet hat, die nicht den von Passe Partout gemachten Vorgaben entsprechen, und\/oder V. Sch\u00e4den, weil der Kunde, dessen Personal und\/oder der Endkunde gesetzliche und andere Pflichten sowie die mit dem Produkt ausgelieferte Anleitung nicht befolgt.<br>\n12.6 Passe Partout haftet in \u00dcbereinstimmung mit den Artikeln 9 und 14 dieser Allgemeinen Bedingungen in keinem Fall f\u00fcr Sch\u00e4den, wenn der Kunde und\/oder Endkunde es vers\u00e4umt, alle notwendigen und n\u00fctzlichen Informationen anzufordern und zu pr\u00fcfen. Ebenso wenig haftet Passe Partout f\u00fcr Sch\u00e4den aufgrund von fehlerhaften und\/oder unvollst\u00e4ndigen Informationen, die der Kunde, der\/die Lieferante(n) und\/oder der\/die Hersteller und\/oder ein anderer Dritter dem Kunden und\/oder Endkunden ausgeh\u00e4ndigt hat\/haben.<br>\n12.7 Im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf der gekauften Produkte haftet ausschlie\u00dflich der Kunde. Er garantiert diesbez\u00fcglich alle (gesetzlichen und anderen) Pflichten zu befolgen.\n12.8 Passe Partout haftet gem\u00e4\u00df den Artikeln 6.2 bis 6.5 dieser Allgemeinen Bedingungen keinesfalls f\u00fcr\n\u2022    Qualit\u00e4tsgarantien bez\u00fcglich der gelieferten Produkte und\/oder Dienstleistungen, die nicht ausdr\u00fccklich im schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden, in der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung, im von Passe Partout verfassten Angebot und\/oder in den ver\u00f6ffentlichten Preislisten erw\u00e4hnt werden;<br>\n\u2022    geringe Farb- und Qualit\u00e4tsabweichungen, und zwar ungeachtet einer eventuell von Passe Partout gew\u00e4hrten Garantie gem\u00e4\u00df Artikel <br>6.4 dieser Allgemeinen Bedingungen bez\u00fcglich der farblichen \u00dcbereinstimmung von M\u00f6belstoffen und\/oder Lederbez\u00fcgen;<br>\n\u2022    die farbliche \u00dcbereinstimmung von M\u00f6belstoffen und Lederbez\u00fcgen, wenn der Kunde Passe Partout nicht ausdr\u00fccklich um eine solche Garantie gebeten hat und\/oder die betreffenden Produkte und\/oder Dienstleistungen nicht gleichzeitig bestellt worden sind;<br>\n\u2022    kleine Ma\u00dfabweichungen und Ver\u00e4nderungen bei Form und Aussehen eines Modells gegen\u00fcber Ma\u00dfen, Form und Aussehen, die im schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden, in der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung, im von Passe Partout verfassten Angebot und\/oder in den ver\u00f6ffentlichten Preislisten erw\u00e4hnt werden.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>13. SCHUTZKLAUSEL<\/strong><br>\n13.1 Der Kunde sch\u00fctzt und verteidigt Passe Partout vollkommen gegen Forderungen und Gerichtsverfahren, auch Forderungen und Gerichtsverfahren Dritter, die sich ergeben oder eine Folge aufgrund des Handelns oder Unterlassens des Kunden, das im Widerspruch zu dem schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden, der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung, diesen Allgemeinen Bedingungen und\/oder anderen (gesetzlichen) Pflichten des Kunden steht.<br>\n13.2 Der Kunde wird Passe Partout schadlos halten f\u00fcr alle Sch\u00e4den inklusive Gerichts- und andere Kosten, die Passe Partout aufgrund der Verteidigung betreffend die in Artikel 13.1 dieser Allgemeinen Bedingungen genannten Forderungen und\/oder Gerichtsverfahren entstehen.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>14. PFLICHTEN DES KUNDEN <\/strong><br>\n14.1 Der Kunde tr\u00e4gt die vollst\u00e4ndige und ausschlie\u00dfliche Verantwortung daf\u00fcr,<br>\n\u2022    Passe Partout alle Daten rechtzeitig mitzuteilen, u. a. alle Daten, von denen Passe Partout angibt, sie seien notwendig oder n\u00fctzlich f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Passe Partouts Pflichten gegen\u00fcber dem Kunden, sowie alle Daten, von denen der Kunde redlicherweise wissen muss, dass sie notwendig oder n\u00fctzlich f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Passe Partouts Pflichten gegen\u00fcber dem Kunden sind;<br>\n\u2022    Passe Partout vor der Lieferung der gekauften Produkte und\/oder Dienstleistungen \u00fcber m\u00f6gliche in Normen festgelegte oder gesetzliche Bedingungen zu informieren, die diese Produkte erf\u00fcllen m\u00fcssen;<br>\n\u2022    Passe Partout schriftlich und rechtzeitig \u00fcber die besonderen Anforderungen zu informieren, die die gekauften Produkte und\/oder Dienstleistungen erf\u00fcllen m\u00fcssen;<br>\n\u2022    die besonderen Pflichten im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte einzuhalten, die, wie in Artikel 6.7 dieser Allgemeinen Bedingungen erw\u00e4hnt, in dem Land gelten, wohin die Produkte geliefert und\/oder wo sie genutzt werden, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob diese Pflichten nach den Gesetzen des Landes, wohin die Produkte geliefert und\/oder wo sie genutzt werden, von Passe Partout erf\u00fcllt werden m\u00fcssen;<br>\n\u2022    bei \u201eDelivery Duty Paid\u201c, I. Passe Partout rechtzeitig \u00fcber die Zeitr\u00e4ume zu informieren, in denen er verf\u00fcgbar ist, um die Lieferung entgegenzunehmen, II. Passe Partout unverz\u00fcglich \u00fcber Probleme in Bezug auf den von Passe Partout vorgeschlagenen Liefertermin zu informieren und IIl. ausreichend Platz f\u00fcr Lagerung und Lieferung vorzusehen, um die Lieferung zu erleichtern; <br>\n\u2022    die Produkte und\/oder Dienstleistungen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gr\u00fcndlich zu pr\u00fcfen; er ist auf jeden Fall verpflichtet, die Produkte und\/oder Dienstleistungen auf eine geeignete Weise zu testen, bevor er sie verwendet, verarbeitet und\/oder weiterverkauft;<br>\n\u2022    die Produkte jederzeit entsprechend der mit den Produkten ausgelieferten Anleitung zu behandeln und zu verwenden;<br>\n\u2022    seine Kunden auf ausreichende Weise \u00fcber die Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen zu informieren (diese stehen in der Anleitung und der Kunde erkl\u00e4rt, deren Inhalt zu kennen);<br>\n\u2022    die erforderlichen Versicherungsvertr\u00e4ge u. a. im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt in Artikel 18 dieser Allgemeinen Bedingungen abzuschlie\u00dfen. Der Kunde erteilt Passe Partout die Zustimmung, sofort nach der ersten Aufforderung Einblick in die Policen und Zahlungsmodalit\u00e4ten der oben erw\u00e4hnten Versicherungen zu erhalten.<br>\n14.2 Falls der Kunde seine Pflichten nicht erf\u00fcllt, die im schriftlichen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden, der von Passe Partout ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung oder diesen Allgemeinen Bedingungen festgehalten sind, und\/oder wenn der Kunde nicht alle seine anderen (gesetzlichen) Pflichten erf\u00fcllt, hat Passe Partout das Recht, die Erf\u00fcllung ihrer Pflichten (vor\u00fcbergehend) auszusetzen. Die Kosten dieser Aussetzung tr\u00e4gt der Kunde in voller H\u00f6he. Diese Kosten beziehen sich u. a. auf (unvollst\u00e4ndige, nur als Beispiel dienende Aufz\u00e4hlung): zus\u00e4tzlich geleistete Arbeitsstunden, Lagergeb\u00fchren usw.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>15. H\u00d6HERE GEWALT UND NOTF\u00c4LLE <\/strong><br>\n15.1 Passe Partout haftet nicht bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Erf\u00fcllung ihrer Pflichten, deren Ursache h\u00f6here Gewalt und Notf\u00e4lle sind.br&gt;\n15.2 Bei h\u00f6herer Gewalt und Notf\u00e4llen kann Passe Partout nach eigener Wahl und eigenem Gutd\u00fcnken und ohne Notwendigkeit einer vorherigen Inverzugsetzung oder richterlichen Anordnung sowie ohne Anspruch auf Regress gegen\u00fcber Passe Partout: <br>1. dem Kunden vorschlagen, die fehlenden Produkte und\/oder Komponenten durch eine funktionell entsprechende Alternative zu ersetzen,<br> 2. die Erf\u00fcllung ihrer Pflichten vor\u00fcbergehend aussetzen, <br>3. den Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden au\u00dfergerichtlich aufl\u00f6sen und\/oder<br> 4. den Kunden einladen, den Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden neu zu verhandeln.<br>\nWenn der Kunde nicht nach Treu und Glauben an diesen Neuverhandlungen teilnimmt, kann Passe Partout gem\u00e4\u00df Artikel 24 dieser Allgemeinen Bedingungen das Gericht bitten, neue Vertragsbedingungen festzulegen und\/oder den Kunden zur Entsch\u00e4digungszahlung zu verurteilen.<br>\n15.3 Unter h\u00f6herer Gewalt und Notf\u00e4llen werden u. a. verstanden (unvollst\u00e4ndige, nur als Beispiel dienende Aufz\u00e4hlung): Nichtverf\u00fcgbarkeit und\/oder Knappheit bestimmter Materialien, Rohstoffknappheit, Wechselkursschwankungen, Preiserh\u00f6hungen bei Materialien, Hilfs- und Rohstoffen, Erh\u00f6hungen von L\u00f6hnen, Geh\u00e4ltern, Sozialabgaben, staatlich auferlegten Kosten, Abgaben und Steuern, Transportkosten, Ein- und Ausfuhrz\u00f6llen oder Versicherungspr\u00e4mien die zwischen der Auftragsbest\u00e4tigung und der definitiven Lieferung eintreten; Eisgang; besondere Witterungsbedingungen; Streiks; Mobilmachung; Krieg; Krankheiten; Unf\u00e4lle; Kommunikations- und Computerst\u00f6rungen; staatliche Ma\u00dfnahmen; Ausfuhrverbote; verz\u00f6gerte Belieferung; Transport- und\/oder Verkehrseinschr\u00e4nkungen wie u. a. mangelnde oder eingezogene Transportm\u00f6glichkeiten; Ein- und Ausfuhrbehinderungen; Pannen; Staus usw.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>16. RECHNUNG UND BEZAHLUNG <\/strong><br>\n16.1 Passe Partout beh\u00e4lt sich das Recht vor, Produkte und\/oder Dienstleistungen sofort nach Lieferung in Rechnung zu stellen, und zwar auch im Fall von Teillieferungen.<br>\n16.2 Der Kunde muss Passe Partout seine Beschwerden im Zusammenhang mit Rechnungen innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Rechnungseingang mit eingeschriebenem Beschwerdebrief melden.<br>\n16.3 Vorbehaltlich einer ausdr\u00fccklichen anderslautenden Vereinbarung m\u00fcssen alle Rechnungen innerhalb einer Frist von drei\u00dfig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden.<br>\n16.4 Alle Rechnungen sind bar am Gesellschaftssitz von Passe Partout oder durch \u00dcberweisung auf das auf der Rechnung erw\u00e4hnte Bankkonto zu bezahlen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Bezahlungen an Zwischenpersonen zu leisten.<br>\n16.5 F\u00fcr Barzahlung gibt es weder Rabatt noch Skonto. G\u00fcltig sind nur Quittungen, die von Personen mit der Befugnis, Passe Partout rechtsg\u00fcltig zu verpflichten, unterzeichnet sind.<br>\n16.6 Bei Nichtbezahlung oder unvollst\u00e4ndiger Bezahlung am F\u00e4lligkeitstag einer der Rechnungen<br>\n1.    schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung einen kapitalisierten Jahreszins von 1 % pro Monat auf den offenen Saldo \u2013 und das ungeachtet der eventuellen Ausstellung eines Wechsels durch den Kunden und auf den Kunden;<br>\n2.    schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch f\u00fcnfhundert Euro (\u20ac 500,00), unbeschadet des Rechts von Passe Partout auf Nachweis eines h\u00f6heren Schadens;<br>\n3.    ist der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung verpflichtet, alle gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Beitreibungskosten zu tragen;<br>\n4.    werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung alle anderen, sogar die nicht f\u00e4lligen Rechnungen von Passe Partout an den Kunden sofort einforderbar;<br>\n5.    hat Passe Partout von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung das Recht, die gelieferten Produkte von Kunden zur\u00fcckzufordern, die (weitere) Erf\u00fcllung der betreffenden und\/oder einer oder mehrerer Vertr\u00e4ge mit dem Kunden auszusetzen und\/oder aufl\u00f6sen, ohne dass dazu eine vorherige Inverzugsetzung oder eine richterliche Anordnung erforderlich ist.<br>\nDie Punkte 4. und 5. gelten auch bei einem (drohenden) Konkurs, einer gerichtlichen oder vertragliche Aufl\u00f6sung, Anwendung des belgischen Gesetzes vom 31. Januar 2009 \u00fcber die Kontinuit\u00e4t der Unternehmen, Zahlungsr\u00fcckstand oder jeden anderen Umstand, durch den Passe Partout auf begr\u00fcndete Weise das Vertrauen in die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden verliert.<br>\n16.7 Teilzahlung werden unter Vorbehalt akzeptiert und werden auf folgende Weise angerechnet: 1. Beitreibungskosten, 2. Entsch\u00e4digung, 4. Zinsen, 4. Hauptsumme.<br>\n16.8 Die Erw\u00e4hnung der Ausgangsrechnung im Rechnungsausgangsbuch von Passe Partout gilt als Nachweis f\u00fcr Versand und Eingang der betreffenden Rechnung.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>17. STORNIERUNG <\/strong><br>\n17.1 Passe Partout beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden und\/oder die Bestellung des Kunden ohne irgendeine Form der Entsch\u00e4digung und ohne Anspruch auf Regress gegen\u00fcber Passe Partout ganz oder teilweise zu stornieren, falls bestimmte Produkte und\/oder Komponenten bestimmter Produkte nicht vorr\u00e4tig sind.<br>\n17.2 Vorbehaltlich der ausdr\u00fccklichen und schriftlichen Zustimmung von Passe Partout ist es dem Kunden nicht gestattet, seine Bestellung oder den Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden zu stornieren.\nFalls der Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden von oder im Auftrag des Kunden storniert wird, ist der Kunde auch bei ausdr\u00fccklicher und schriftlicher Zustimmung von Passe Partout verpflichtet, eine pauschale Entsch\u00e4digung von 25 % des Gesamtbetrags der Rechnung zu bezahlen bzw. 50 % des Gesamtbetrags der Rechnung, falls der stornierte Vertrag sich auf Sitzm\u00f6bel und Ma\u00dfarbeit bezieht, unbeschadet des ausdr\u00fccklichen Rechts von Passe Partout, eine h\u00f6here Entsch\u00e4digung zu fordern, wenn hierzu ein Nachweis vorgelegt wird.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>18. EIGENTUMSVORBEHALT<\/strong><br>\n18.1 Die Eigentumsrechte an den gelieferten Produkten gehen erst zum Zeitpunkt der vollst\u00e4ndigen Bezahlung von Preis, Kosten, Zinsen und allen anderen Zubeh\u00f6ren auf den Kunden \u00fcber. Gem\u00e4\u00df Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Bedingungen tr\u00e4gt der Kunde das Risiko f\u00fcr die gelieferten Produkte ab der Lieferung.<br>\n18.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt ebenfalls f\u00fcr Produkte, die im Hinblick auf den Verkauf auf Rechnung von Passe Partout in Aufbewahrung oder Konsignation gegeben worden sind.<br>\n18.3 Der Kunde muss immer alles daf\u00fcr tun, was redlicherweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte auf die unbezahlten Produkte zu gew\u00e4hrleisten. Wenn Dritte diese Produkte pf\u00e4nden, Rechte an ihnen wiederherstellen oder geltend machen wollen, dann ist der Kunde verpflichtet, Passe Partout unverz\u00fcglich dar\u00fcber zu informieren.<br>\n18.4 Dar\u00fcber hinaus verpflichtet sich der Kunde dazu, die unbezahlten Produkte gegen Sch\u00e4den durch Feuer, Explosion und Wasser sowie gegen Diebstahl zu versichern. Eine eventuelle Erstattung durch diese Versicherungen steht Passe Partout zu.<br>\n18.5 Falls der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt oder falls Passe Partout vermutet, dass der Kunden seinen Pflichten nicht nachkommen wird, wird der Kunde die betreffenden Produkte auf erste und einfache Aufforderung von Passe Partout innerhalb von 24 Stunden an Passe Partout zur\u00fcckgeben. \nDie Aus\u00fcbung dieses Rechts hat die sofortige und automatische Aufl\u00f6sung des Vertrags zwischen Passe Partout und dem Kunden zur Folge. Infolgedessen schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung folgende Betr\u00e4ge: <br>1. den entgangenen Gewinn, pauschal gesch\u00e4tzt auf 15 % des Gesamtbetrags der Rechnung, und <br>2. eine pauschale Entsch\u00e4digung von 5 % auf den Gesamtbetrag der Rechnung f\u00fcr die (zus\u00e4tzlichen) Management- und Verwaltungskosten. All dies gilt unbeschadet des Rechts von Passe Partout, einen h\u00f6heren Schaden nachzuweisen.<br>\nBei Eingang der Produkte bei Passe Partout werden dem Kunden die bereits bezahlten Betr\u00e4ge unter Abzug der oben erw\u00e4hnten geschuldeten Betr\u00e4ge erstattet, sofern festgestellt werden kann, dass sich diese Produkte noch in einem guten Zustand befinden.<br>\n18.6 Im Fall eines Versto\u00dfes gegen den Eigentumsvorbehalt erh\u00e4lt Passe Partout automatisch ein Pfandrecht auf den erzielten Verkaufspreis der betreffenden Produkte und der Kunde schuldet Passe Partout eine pauschale Entsch\u00e4digung von 35 % des Gesamtbetrags der Rechnung.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>19. VERWIRKUNG VON RECHTEN<\/strong><br>\nMacht Passe Partout irgendwelche Rechte einmalig oder sogar mehrfach nicht geltend, darf das nur als Duldung einer bestimmten Situation betrachtet werden und f\u00fchrt nicht zur Verwirkung von Rechten<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>20. NETTING <\/strong><br>\n20.1 Entsprechend dem Gesetz \u00fcber Finanzsicherheiten vom 15. Dezember 2004 kompensieren und verrechnen Passe Partout und der Kunde automatisch und von Rechts wegen alle aktuell bestehenden und zuk\u00fcnftigen Schuldforderungen gegeneinander. Das bedeutet, dass in der laufenden Beziehung zwischen Passe Partout und dem Kunden nach der oben erw\u00e4hnten automatischen Verrechnung per Saldo immer nur die gr\u00f6\u00dfte Schuldforderung \u00fcbrigbleibt.<br>\n20.2 Diese Aufrechnung ist auf jeden Fall wirksam gegen\u00fcber dem Konkursverwalter und den \u00fcbrigen konkurrierenden Gl\u00e4ubigern, die sich somit nicht der vom Kunden und Passe Partout durchgef\u00fchrten Aufrechnung widersetzen k\u00f6nnen.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>21. AUSSETZUNG UND AUFL\u00d6SUNG<\/strong><br>\n21.1 Bei einer Ver\u00e4nderung der Situation des Kunden wie Tod, Umwandlung, Fusion, \u00dcbernahme, \u00dcbertragung, Liquidation, Zahlungseinstellung, kollektiver oder g\u00fctlicher Einigung, Bitte um Zahlungsaufschub, Beendigung der Aktivit\u00e4t, Pf\u00e4ndung oder andere Umst\u00e4nde, die das Vertrauen in die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen, beh\u00e4lt sich Passe Partout das Recht vor, wegen dieses speziellen Umstands entweder die Erf\u00fcllung eines oder mehrerer Vertr\u00e4ge mit dem Kunden bis zu dem Augenblick auszusetzen, in dem der Kunde ausreichende Sicherheiten f\u00fcr seine Zahlung bietet, oder einen oder mehrere Vertr\u00e4ge mit dem Kunden als aufgel\u00f6st zu erkl\u00e4ren, und zwar ab Versand der Aufl\u00f6sungserkl\u00e4rung ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne richterliche Anordnung sowie unbeschadet des Rechts von Passe Partout, eine zus\u00e4tzliche Entsch\u00e4digung zu fordern.<br>\n21.2 Unabh\u00e4ngig von dem in Artikel 21.1 beschriebenen Aufl\u00f6sungsrechts verliert der Kunde bei Beendigung des Vertrags zwischen Passe Partout und dem Kunden das Recht, von Passe Partout die Erf\u00fcllung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit dem beendeten Vertrag zu fordern.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>22. VERTRAULICHKEIT UND GEISTIGES EIGENTUM <\/strong><br>\n22.1 Passe Partout bleibt ausschlie\u00dflicher Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, die sie an den von ihr gelieferten Produkten und\/oder Dienstleistungen besitzt. Der Kunde garantiert Passe Partout, dass die vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Daten keinen Versto\u00df gegen geistige Eigentumsrechte Dritter darstellen.<br>\n22.2 Es ist dem Kunden ausdr\u00fccklich verboten, ohne entsprechende schriftliche Zustimmung von Passe Partout Werbung f\u00fcr die Produkte und\/oder Dienstleistungen von Passe Partout zu treiben oder treiben zu lassen.<br>\n22.3 Alle Dokumente, Informationen, Modelle und\/oder Entw\u00fcrfe gleich welcher Art, die dem Kunden w\u00e4hrend der Vertragsverhandlungen und\/oder w\u00e4hrend der Erf\u00fcllung des Vertrags zwischen Passe Partout und dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt werden und\/oder die in jedem m\u00f6glichen von Passe Partout ausgehenden Dokument erw\u00e4hnt werden, inbegriffen der Auftragsbest\u00e4tigung und dem von Passe Partout ausgestellten Lieferschein, m\u00fcssen vertraulich behandelt werden. Auf erste Anfrage von Passe Partout m\u00fcssen oben erw\u00e4hnte St\u00fccke zur\u00fcckgegeben werden.<br>\n22.4 Diese Dokumente, Informationen, Modelle und Entw\u00fcrfe bleiben Eigentum von Passe Partout und d\u00fcrfen weder Dritten \u00fcbergeben noch kopiert noch (in-)direkt, ganz oder teilweise zu anderen Zwecken verwendet werden als die, f\u00fcr die sie bestimmt sind, es sei denn mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung von Passe Partout.<br>\n22.5 Die Vertraulichkeitspflicht bleibt bestehen \u2013 auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags zwischen Passe Partout und dem Kunden, und zwar mindestens bis die betreffenden Dokumente, Informationen, Modelle und\/oder Entw\u00fcrfe ohne Verschulden des Kunden \u00f6ffentlich bekannt geworden sind.<\/p><p><strong>23. PERSONENBEZOGENE DATEN UND BILDMATERIAL<\/strong><br \/>23.1 Der Kunde erteilt Passe Partout die Genehmigung, alle vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten in einen automatisierten Datenbestand aufzunehmen. Diese Daten werden im Hinblick auf die Durchf\u00fchrung von Informations- oder Werbekampagnen im Zusammenhang mit den von Passe Partout angebotenen Produkten und\/oder Dienstleistungen verwendet. Der Kunde erteilt Passe Partout die Genehmigung, diese Daten an Dritte zu \u00fcbermitteln.<br \/>23.2 Der Kunde kann jederzeit Einsichtnahme und Berichtigung dieser Daten fordern. Falls der Kunde keine kommerziellen Informationen von Passe Partout mehr erhalten m\u00f6chte, muss er Passe Partout dar\u00fcber informieren\u00a0<br \/>23.3 Der Kunde erteilt Passe Partout die Genehmigung, Bildmaterial der an den Kunden gelieferten Produkte und\/oder Dienstleistungen zu verwenden f\u00fcr: (unvollst\u00e4ndige, nur als Beispiel dienende Aufz\u00e4hlung) allgemeine Informationen, Werbezwecke, Ver\u00f6ffentlichung auf der Webseite von Passe Partout, Ver\u00f6ffentlichung in Prospekten usw.<br \/>23.4 Der Kunde garantiert Passe Partout, dass die eventuell von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten des Endkunden unter Ber\u00fccksichtigung der entsprechenden Gesetze zum Schutz der personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden, und dass der Kunde die ausdr\u00fcckliche Genehmigung zur Verarbeitung und Nutzung von der Person erhalten hat, auf die sich diese personenbezogenen Daten beziehen.<br \/>23.5 Passe Partout verpflichtet sich dazu, im Rahmen des Schutzes der personenbezogenen Daten nach bestem Verm\u00f6gen geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die f\u00fcr den Schutz von eventuell von ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten gegen zuf\u00e4llige oder unzul\u00e4ssige L\u00f6schung, gegen zuf\u00e4lligen Verlust sowie gegen \u00c4nderung dieser Daten oder den Zugang zu diesen Daten und gegen jede andere unzul\u00e4ssige Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erforderlich sind.<\/p><p class=\"translation-block\"><strong>24. STREITF\u00c4LLE <\/strong><br>\nPasse Partout und der Kunde verpflichten sich dazu, bei allen Streitf\u00e4llen, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem oder einem anderen Vertrag zwischen Passe Partout und dem Kunden ergeben k\u00f6nnen, die Schiedsordnung von CEPANI anzuwenden. Ort der Schlichtung ist Antwerpen und die Sprache des Schlichtungsverfahrens ist Niederl\u00e4ndisch. Falls die Schlichtung nicht erfolgreich ist, wird der Streitfall entsprechend der Schiedsordnung von CEPANI von einem Schiedsrichter endg\u00fcltig beigelegt, der entsprechend dieser Ordnung benannt wird. Ort des Schiedsverfahrens ist Antwerpen und die Sprache des Schiedsverfahrens ist Niederl\u00e4ndisch.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Algemene verkoop- en leveringsvoorwaarden 1. 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